Informationen zum Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI §45b
Informationen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Dieser Entlastungsbetrag wird im Unterschied zum Pflegegeld nicht regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet.
Ungenutzte Entlastungsbeträge aus den Vormonaten können angespart werden und auch noch später im Jahr aufgebraucht werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzuA).
Wichtig ist, dass Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzuA) keine Pflegeleistungen erbringen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung ihres Alltages.
Zu den Leistungen gehören
- Unterstützung im Alltag durch individuelle Hilfen oder bei der Haushaltsführung.
Was ist zu beachten?
Pflegekassen rechnen diesen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die eine Anerkennung des Landes als Angebot zur Unterstützung im Alltag (AzuA) erhalten haben.
Als anerkannter Leistungserbringer glauben wir an das, was wir tun! Wir möchten Sie bei dem unterstützen, was Sie brauchen. Möchten Sie mehr über unser Angebot erfahren?
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